TERMIN
Kontaktieren Sie mich, um Fragen zu Ihrem Therapiebedarf und der Terminvergabe zu klären. Nachfolgend sehen Sie meine mögliche Therapiezeiten. Teilen Sie mir Ihre passenden Zeiten mit. Je mehr verfügbare Zeiten Sie mir nennen, desto größer ist die Chance einen frühen Warteplatz zu finden.
Beachten Sie, dass ein Setzen der Häkchen ausschließlich für Ihre Veranschaulichung dient. Teilen Sie mir Ihre Auswahl über das Anfragenformular oder telefonisch mit. Danach suche ich einen passenden Warteplatz und teile Ihnen die Wartezeit mit.
2. Verordnungsschein holen
Vor dem ersten Termin in meiner Praxis benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem FACHarzt oder Ihrer FACHärztin für Neurologie, HNO, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Darauf stehen muss:
-
Diagnose (z.B.: Sprachentwicklungsstörung)
-
Art der Therapie (logopädische Therapie)
-
Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B.: 10 x 60 Min/T3)
3. Verordnungsschein bewilligen
Diese Verordnung muss anschließend chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. (Ausnahme ÖGK und BVAEB - erst wieder ab 2025). Die Bewilligung ist die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.
4. Behandlungsstart
Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, kann der erste Behandlungstermin stattfinden.
Verfügbarkeit:
Vormittagstermine - ab Frühling 2025
Nachmittagstermine - ab Sommer 2025
KOSTEN
LP03 60 Min. 100,00 € (inkl. Vor- und Nachbereitung ohne Patient/in)
Kostenrefundierung
Ich bin WAHL-Logopädin ALLER Kassen und arbeite auf Refundierungsbasis. Die Begleichung der Kosten erfolgt daher in bar nach jedem Termin. Die von mir ausgestellten Honorarnoten schicken Sie nach Beendigung der Therapie oder nach zehn Therapieeinheiten an Ihre Krankenkasse, die Ihnen die Kosten teilweise rückerstattet. Gesetzliche Krankenversicherungen refundieren zwischen 50-70 % und private Zusatzversicherungen übernehmen meistens den Rest, sodass bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet werden können.
Absagemodus
Vereinbarte Termine können spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben werden. Versäumte Termine oder zu kurzfristige Absagen müssen privat in Rechnung gestellt werden. (Die Krankenkassen refundieren nur wahrgenommene Termine.)