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TERMIN

1. Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie mich, um Fragen zu Ihrem Therapiebedarf und der Terminvergabe zu klären. Nachfolgend sehen Sie meine mögliche Therapiezeiten. Teilen Sie mir Ihre passenden Zeiten mit. Je mehr verfügbare Zeiten Sie mir nennen, desto größer ist die Chance einen frühen Warteplatz zu finden.

 

 

 

 

 

 

Beachten Sie, dass ein Setzen der Häkchen ausschließlich für Ihre Veranschaulichung dient. Teilen Sie mir Ihre Auswahl über das Anfragenformular oder telefonisch mit. Danach suche ich einen passenden Warteplatz und teile Ihnen die Wartezeit mit.

2. Verordnungsschein holen

Vor dem ersten Termin in meiner Praxis benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem FACHarzt oder Ihrer FACHärztin für Neurologie, HNO, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Darauf stehen muss:

  1. Diagnose (z.B.: Sprachentwicklungsstörung)

  2. Art der Therapie (logopädische Therapie)

  3. Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B.: 10 x 60 Min/T3)

3. Verordnungsschein bewilligen

Diese Verordnung muss anschließend chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. (Ausnahme ÖGK und BVAEB - erst wieder ab 2025). Die Bewilligung ist die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.

Klären Sie mit Ihrer Kasse, wie viel Zeit Sie für die Ausstellung der Verordnung bis zum Behandlungsbeginn haben, damit Sie die Frist einhalten und Ihren Anspruch auf Kostenrückerstattung erfüllen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften der Kassen empfehle ich die kürzeste Frist, die 14 Tage beträgt, einzuhalten. 

4. Behandlungsstart

Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, kann der erste Behandlungstermin stattfinden.

Verordnung holen
Mögliche Therapiezeiten

Verfügbarkeit:
Vormittagstermine - ab Frühling 2025

Nachmittagstermine - ab Sommer 2025

Kosten
Einheit

KOSTEN

 
LP03           60 Min.     100,00 €    (inkl. Vor- und Nachbereitung ohne Patient/in)

Kostenrefundierung

Ich bin WAHL-Logopädin ALLER Kassen und arbeite auf Refundierungsbasis. Die Begleichung der Kosten erfolgt daher in bar nach jedem Termin. Die von mir ausgestellten Honorarnoten schicken Sie nach Beendigung der Therapie oder nach zehn Therapieeinheiten an Ihre Krankenkasse, die Ihnen die Kosten teilweise rückerstattet. Gesetzliche Krankenversicherungen refundieren zwischen 50-70 % und private Zusatzversicherungen übernehmen meistens den Rest, sodass bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet werden können.

Absagemodus

Vereinbarte Termine können spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben werden. Versäumte Termine oder zu kurzfristige Absagen müssen privat in Rechnung gestellt werden. (Die Krankenkassen refundieren nur wahrgenommene Termine.)

Rückerstattung
Kontakt
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